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Kindertagesstätten Ordnung

Aufgaben der Kindertagesstätte:

Die Kindertagesstätte unterstützt und ergänzt die familiäre Erziehung. Darüber hinaus hat sie die Aufgabe den Kindern entsprechend ihrer Entwicklung den Zugang zur Schule zu erleichtern. Leitziel unserer pädagogischen Arbeit ist der beziehungsfähige, wertorientierte, schöpferische Mensch, der sein Leben verantwortlich gestalten und den Anforderungen in Familie, Staat und Gesellschaft gerecht werden kann.

 

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird zu Beginn des Kindergartenjahres von den Eltern bestimmt und hat die Aufgabe zwischen Träger, Einrichtung und Eltern zu vermitteln und diese zu unterstützen.

 

Aufnahmebedingungen

  • Änderungen in der Personensorge sowie Anschrift oder Telefonnummer sind dem Kindergartenpersonal sofort mitzuteilen
  • Alle Angaben werden nach datenschutzrechtlichen Vorschriften streng vertraulich behandelt

 

Schließzeiten

Tage an denen die Kindertagesstätte geschlossen hat, werden den Eltern rechtzeitig mitgeteilt. Bitte beachten Sie die Aushänge an den Pinnwänden und die E-Mails.

 

Aufsichtspflicht und Haftung

Auf dem Weg zur und von der Einrichtung sind die Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Die Kinder müssen in die Kindertagesstätte gebracht und dort dem Personal übergeben werden. Ebenso müssen sie sich beim Abholen beim Personal abmelden. Die abholberechtigten Personen müssen in der Kindertagesstätte genannt sein und das 12 Lebensjahr vollendet haben. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Festen usw.) sind die Eltern für ihr Kind verantwortlich.

 

Versicherungsschutz bei Unfällen

Kindergartenkinder sind während der Kindergartenzeit und auf dem direkten Hin- und Nachhauseweg versichert. Alle Unfälle die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, auch wenn keine ärztliche Behandlung erfolgt, sind der Leiterin der Einrichtung unverzüglich mitzuteilen.

Mitarbeitende Eltern z.B. bei Gartenaktionen oder, wenn sie einen Fahrdienst ausüben sind ebenfalls versichert.

 

 

Regelung in Krankheitsfällen und Abwesenheit des Kindes

Bei Erkrankung ist das Kind umgehend zu entschuldigen. Bei ansteckenden Krankheiten oder Kopfläusen darf das Kind die Kindertagesstätte nicht besuchen. Ansteckende Krankheiten die in der Familie auftreten sind dem Kindergarten sofort mitzuteilen. Medikamente werden in der Kindertagesstätte aus rechtlichen Gründen nicht verabreicht.

 

Zur Wiederaufnahme des Kindes nach einer ansteckenden Krankheit (welche dazu zählen ist der Belehrung des Kita-Vertrages zu entnehmen) wird ein schriftliches Attest des Arztes benötigt!!! Weiterhin ist die Kindertagesstätte unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn das Kind aus anderen Gründen die Einrichtung nicht besuchen kann.